- Glossar
eine Abkürzung für Ultraviolette-Strahlung.
Sie hat mehr Energie und kürzere Wellenlängen als sichtbares Licht und ist nicht sichtbar für das menschliche Auge.
UV-Strahlung wird in UV-A Strahlung, UV-B Strahlung und UV-C Strahlung unterschieden.
UVA ist die Strahlung im Wellenlängenbereich von 315 – 400 Nanometer. Sie ist hauptsächlich zuständig für die sogenannte „Sofortbräunung“ – das Bräunen von vorhandenen Pigmenten. Diese Bräune ist in den meisten Fällen sofort nach dem Sonnenbankbesuch sichtbar.
UVB ist die Strahlung im Wellenlängenbereich von 280 – 315 Nanometer. Der UVB-Anteil ist hauptsächlich für die Pigmentneubildung zuständig und wird genutzt, um bei gegebener UVA-Leistung einer Röhre den Sonnenerythemfaktor zu variieren.